RS OGH 1977/2/17 6Ob712/76

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Veröffentlicht am 17.02.1977
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Rechtssatz

Ein Anspruch des Schädigers auf Rückersatz der dem Geschädigten bezahlten Umsatzsteuer besteht gegenüber einem unter § 3 der V des BMF vom 15.02.1973 BGBl Nr 85 fallenden "Unternehmen" dann nicht, wenn der Geschädigte vom Recht des Vorsteuerabzuges nach Durchschnittssätzen Gebrauch gemacht hat und § 4 Abs 2 der zitierten Verordnung nicht Platz greift.Ein Anspruch des Schädigers auf Rückersatz der dem Geschädigten bezahlten Umsatzsteuer besteht gegenüber einem unter Paragraph 3, der römisch fünf des BMF vom 15.02.1973 Bundesgesetzblatt Nr 85 fallenden "Unternehmen" dann nicht, wenn der Geschädigte vom Recht des Vorsteuerabzuges nach Durchschnittssätzen Gebrauch gemacht hat und Paragraph 4, Absatz 2, der zitierten Verordnung nicht Platz greift.

Entscheidungstexte

  • RS0033878">6 Ob 712/76
    Entscheidungstext OGH 17.02.1977 6 Ob 712/76
    Veröff: JBl 1977,322 (Anmerkung von Pfersmann) = EvBl 1977/170 S 394 = Anw 1977,398 (mit zustimmender Besprechung von Pfersmann) = SZ 50/26

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033878

Dokumentnummer

JJR_19770217_OGH0002_0060OB00712_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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