RS OGH 1977/2/25 13Os166/76

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Veröffentlicht am 25.02.1977
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Norm

StGB §67 Abs2

Rechtssatz

Handelt es sich um eine einheitliche Tat, deren lediglich erste Phase im Ausland und nach den dortigen Gesetzen straflos begangen wurde, so liegt dennoch wegen des weiteren Verhaltens und des Erfolges insgesamt eine Inlandstat vor (hier: Ankauf von Pornomaterial im Ausland, verbunden mit dem anschließenden bestimmungsgemässen Versenden und nachfolgenden Verkaufen im Inland).

Entscheidungstexte

  • 13 Os 166/76
    Entscheidungstext OGH 25.02.1977 13 Os 166/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091857

Dokumentnummer

JJR_19770225_OGH0002_0130OS00166_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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