Norm
ABGB §1237Rechtssatz
Die Vermutung des § 1237 ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.Die Vermutung des Paragraph 1237, ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022311Dokumentnummer
JJR_19770301_OGH0002_0050OB00523_7700000_001