Norm
ABGB §861Rechtssatz
Liegt noch keine Einigung über alle wesentlichen Vertragspunkte vor, so besteht keine Bindung der Parteien an die von ihnen bisher gemachten Konzessionen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013949Im RIS seit
02.03.1977Zuletzt aktualisiert am
27.11.2023