Norm
StGB §19Rechtssatz
Die mangelnde oder fehlende Angabe der für die Bemessung des Tagessatzes maßgebenden Umstände stellt keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO dar.Die mangelnde oder fehlende Angabe der für die Bemessung des Tagessatzes maßgebenden Umstände stellt keine Nichtigkeit nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 5, StPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090035Dokumentnummer
JJR_19770302_OGH0002_0100OS00020_7700000_001