RS OGH 1998/2/9 1Ob502/77; 7Ob737/81; 1Ob654/82; 4Ob532/88; 5Ob116/89; 6Ob663/89; 10Ob44/98p

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Veröffentlicht am 02.03.1977
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Rechtssatz

Der Parteiwille ist darin frei, die Perfektion eines (Kauf-)Vertrages von der Einigung über weitere Themen abhängig zu machen; diese mögen aus objektiver Sicht so unwesentlich sein wie auch immer, sie werden durch den Parteiwillen wesentlich (Mayer-Maly in Klang 2. Auflage IV/2, 218).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013979

Im RIS seit

02.03.1977

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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