RS OGH 1994/5/5 12Os197/76, 13Os166/86, 15Os46/94

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Veröffentlicht am 04.03.1977
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Rechtssatz

Abstandnahme von einer Drohung, nachdem diese nicht zur Abnötigung einer Handlung führte, ist Rücktritt vom fehlgeschlagenen (beendeten) Versuch und daher nicht strafbefreidend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090371

Dokumentnummer

JJR_19770304_OGH0002_0120OS00197_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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