RS OGH 1977/3/15 3Ob24/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1977
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Norm

EO §296
EO §325 Abs2
EO §326 Abs2

Rechtssatz

Nach § 325 Abs 2 und 326 Abs 2 EO leg cit ist auch vorzugehen, wenn dem Verpflichteten nur ein Anspruch auf einen Teil der auf dem herauszugebenden Sparbuch befindlichen Spareinlage zustehen sollte, weil nur dadurch das eigentliche Exekutionsobjekt, nämlich der Teilanspruch des Verpflichteten auf den Sparbetrag sofort und mit Wirkung gegenüber dem Verwahrer des Sparbuches oder andere Personen in Beschlag genommen werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 24/77
    Entscheidungstext OGH 15.03.1977 3 Ob 24/77
    EvBl 1977/258 S 639 = JBl 1978,321

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0003909

Dokumentnummer

JJR_19770315_OGH0002_0030OB00024_7700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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