Norm
ABGB §1299 CRechtssatz
Schuldhafte Verletzung der einem Rechtsanwalt obliegenden Verpflichtung zur sorgfältigen und sachgemäßen Besorgung der Geschäfte seines Mandanten, wenn die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eines bei einem Kraftfahrzeugunfall Verletzten gegenüber der gegnerischen Versicherung durch den Ablauf der Verjährungsfrist vereitelt wird, weil eine rechtzeitige Klageführung unterblieben ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RAEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026680Dokumentnummer
JJR_19770315_OGH0002_0050OB00528_7700000_002