RS OGH 1977/3/15 5Ob528/77, 1Ob651/77, 1Ob710/86

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Veröffentlicht am 15.03.1977
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Norm

ABGB §1299 C

Rechtssatz

Schuldhafte Verletzung der einem Rechtsanwalt obliegenden Verpflichtung zur sorgfältigen und sachgemäßen Besorgung der Geschäfte seines Mandanten, wenn die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eines bei einem Kraftfahrzeugunfall Verletzten gegenüber der gegnerischen Versicherung durch den Ablauf der Verjährungsfrist vereitelt wird, weil eine rechtzeitige Klageführung unterblieben ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

RA

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026680

Dokumentnummer

JJR_19770315_OGH0002_0050OB00528_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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