Norm
ABGB §918 IaRechtssatz
Gewährleistungsansprüche kann der Nachmann, abgesehen von dem Fall des sogenannten echten Garantievertrages, grundsätzlich immer nur gegenüber seinem Vormann geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2013