RS OGH 1977/3/21 5Ob512/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §1299 C

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob einem Anwalt zufolge verhältnismäßig niedriger Abgeltung eines Schmerzengeldes in einem Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer ein Kunstfehler anzurechnen ist, ist auch der Vorteil prompter Zahlung nach einer rasch erwirkten außergerichtlichen Schadensabfindung zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 512/77
    Entscheidungstext OGH 21.03.1977 5 Ob 512/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026720

Dokumentnummer

JJR_19770321_OGH0002_0050OB00512_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten