Norm
StVO §7 Abs3 IVRechtssatz
Der auf dem zweiten Fahrstreifen knapp hinter einem auf dem ersten Fahrstreifen gelenkten Personenkraftwagen fahrende Personenkraftwagenlenker braucht nicht damit zu rechnen, daß ihn jener entgegen § 11 Abs 1 StVO durch unmittelbares Linkseinbiegen gefährden werde.Der auf dem zweiten Fahrstreifen knapp hinter einem auf dem ersten Fahrstreifen gelenkten Personenkraftwagen fahrende Personenkraftwagenlenker braucht nicht damit zu rechnen, daß ihn jener entgegen Paragraph 11, Absatz eins, StVO durch unmittelbares Linkseinbiegen gefährden werde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0074319Dokumentnummer
JJR_19770323_OGH0002_0080OB00029_7700000_001