RS OGH 1977/3/24 13Os2/77, 12Os166/77, 13Os48/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1977
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Norm

StGB §127 F
StGB §135
StGB §136

Rechtssatz

Die Verbringung eines fremden Personenkraftwagens in ein anderes Land kann Ausgangspunkt eines Diebstahls, aber auch einer dauernden Sachentziehung oder unter Umständen eines unbefugten Gebrauches nach § 136 StGB sein. Eine Grenzüberschreitung mit einem eigenmächtig in Gewahrsam genommenen Fahrzeug könnte nur insoweit relevant sein, als im Fremdstaat keine oder kaum eine Verfolgung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 2/77
    Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 2/77
    Veröff: ZVR 1977/319 S 378 = ZfRV 1977,306 (mit Anmerkung von Liebscher)
  • 12 Os 166/77
    Entscheidungstext OGH 01.12.1977 12 Os 166/77
    nur: Eine Grenzüberschreitung mit einem eigenmächtig in Gewahrsam genommenen Fahrzeug könnte nur insoweit relevant sein, als im Fremdstaat keine oder kaum eine Verfolgung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen möglich ist. (T1) Veröff: ZVR 1978/195 S 219
  • 13 Os 48/78
    Entscheidungstext OGH 10.05.1978 13 Os 48/78
    Vgl; Beisatz: Fluchtfahrzeug in das Ausland (= Diebstahl). (T2)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093860

Dokumentnummer

JJR_19770324_OGH0002_0130OS00002_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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