RS OGH 1977/3/24 3AZR649/76

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Veröffentlicht am 24.03.1977
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Norm

ABGB §1409 A
HGB §25

Rechtssatz

Zugunsten der Pensionäre bedarf es einer vertraglichen Schuldübernahme oder eines Schuldbeitritts. Den Schuldbeitritt kann der Betriebserwerber mit dem bisherigen Arbeitgeber und unter Umständen auch mit dem Betriebsrat des übernommenen Betriebes vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist jedoch nicht ohne weiteres zu vermuten.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104205

Dokumentnummer

JJR_19770324_AUSL000_003AZR00649_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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