Norm
StGB §290Rechtssatz
Aussagenotstand, wenn der Zeuge mangels Ausbildung und Lebenserfahrung vom Entschlagungsrecht nichts wußte und er darüber auch (entgegen § 3 StPO), obgleich dies schon aus der Natur der Frage geboten gewesen wäre nicht belehrt wurde.Aussagenotstand, wenn der Zeuge mangels Ausbildung und Lebenserfahrung vom Entschlagungsrecht nichts wußte und er darüber auch (entgegen Paragraph 3, StPO), obgleich dies schon aus der Natur der Frage geboten gewesen wäre nicht belehrt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096297Dokumentnummer
JJR_19770330_OGH0002_0130OS00022_7700000_003