RS OGH 2025/6/3 1Ob524/77; 5Ob597/78; 3Ob663/78; 3Ob100/86; 5Ob98/94; 3Ob231/00t; 1Ob166/02x; 3Ob178

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Veröffentlicht am 30.03.1977
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Rechtssatz

An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten, weil das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen ist.An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten, weil das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des Paragraph 364, c ABGB angehört, zu übernehmen ist.

Entscheidungstexte

  • RS0010786">1 Ob 524/77
    Entscheidungstext OGH 30.03.1977 1 Ob 524/77
    Veröff: SZ 50/49 = MietSlg 29071
  • 5 Ob 597/78
    Entscheidungstext OGH 27.06.1978 5 Ob 597/78
  • 3 Ob 663/78
    Entscheidungstext OGH 17.10.1978 3 Ob 663/78
    nur: An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten. (T1)
  • 3 Ob 100/86
    Entscheidungstext OGH 10.01.1988 3 Ob 100/86
    Teilweise gegenteilig; nur T1; Beisatz: Die Ansicht das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot sei vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen, steht im Widerspruch zu § 364 c Satz 1 ABGB. (T2)
  • RS0010786">5 Ob 98/94
    Entscheidungstext OGH 08.11.1994 5 Ob 98/94
    nur T1
  • RS0010786">3 Ob 231/00t
    Entscheidungstext OGH 25.04.2001 3 Ob 231/00t
    Teilweise gegenteilig; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 74/73
  • RS0010786">1 Ob 166/02x
    Entscheidungstext OGH 29.04.2003 1 Ob 166/02x
    Vgl auch; Beisatz: Die Verbücherung des Veräußerungsverbots und Belastungsverbots ist auch an Miteigentumsanteilen zulässig. (T3)
  • RS0010786">3 Ob 178/03b
    Entscheidungstext OGH 26.09.2003 3 Ob 178/03b
    Teilweise gegenteilig; Beisatz: Jedenfalls für den Fall, dass nicht der bisherige Eigentümer des mit dem Verbots belasteten Anteils die gesamte Sache in der Zwangsversteigerung ersteht, ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot vom Erwerber nicht zu übernehmen beziehugnsweise ihm gegenüber unwirksam. Daran hat auch die EO-Novelle 2000 nichts geändert. (T4)
  • RS0010786">5 Ob 69/25w
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 03.06.2025 5 Ob 69/25w
    vgl; Beisatz wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010786

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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