RS OGH 1977/3/31 6Ob575/77, 6Ob6/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1977
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Norm

EO §381 Z2 D
GmbHG §18

Rechtssatz

In der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft, die seine Rechtshandlungen gegen sich gelten lassen muss, solange die Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister nicht durchgeführt ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 575/77
    Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77
    Veröff: SZ 50/51 = NZ 1979,8
  • 6 Ob 6/07m
    Entscheidungstext OGH 13.09.2007 6 Ob 6/07m
    Vgl; Beisatz: Auf die Fortsetzung der Aufsichtsratstätigkeit durch Unbefugte trifft diese Erwägung nicht zu, weil der Aufsichtsrat oder ein Aufsichtsratsmitglied kraft dieser Funktion nicht zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berufen ist (vgl § 30e GmbHG). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0004977

Dokumentnummer

JJR_19770331_OGH0002_0060OB00575_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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