Norm
1ASB (Allgemeine Bedinungen für die Sturmversicherung, Fassung 2002) Art1.3Rechtssatz
Unter "Schneedruckschäden" sind nicht nur die unmittelbar durch das Gewicht der angesammelten Schneemassen am Dach eines versicherten Hauses verursachten Beschädigungen zu verstehen, sondern auch alle Folgeschäden, die durch ein derartiges Schadensereignis bewirkt werden (Dachlawine nach Ausbrechen der Schneerechen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081553Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025