RS OGH 2018/1/26 4Ob22/77, 4Ob162/77, 4Ob35/85, 14Ob74/86, 9ObA61/87, 9ObA195/87, 9ObA163/87, 9ObA38

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Veröffentlicht am 19.04.1977
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Norm

AngG §27 Z4 E4b
VBO Wien §42 Abs2 Z1
VBO Wien §42 Abs2 Z5
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Ein rechtmäßiger, die Entlassung nach § 27 Z 4 AngG ausschließender Hinderungsgrund kann in der Regel auch dann angenommen werden, wenn dem Dienstnehmer mit Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles aus besonderen Gründen eine vertragsgemäße Arbeitsleistung billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dabei kommen nicht nur Dienstverhinderungen durch Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall oder dergleichen in Betracht; auch andere wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe, wie überhaupt jede unvorhersehbare Kollision von Vertragspflichten mit einer höherwertigen Pflicht können das ansonsten pflichtwidrige Unterlassen der Dienstleistung im Einzelfall rechtfertigen.Ein rechtmäßiger, die Entlassung nach Paragraph 27, Ziffer 4, AngG ausschließender Hinderungsgrund kann in der Regel auch dann angenommen werden, wenn dem Dienstnehmer mit Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles aus besonderen Gründen eine vertragsgemäße Arbeitsleistung billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dabei kommen nicht nur Dienstverhinderungen durch Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall oder dergleichen in Betracht; auch andere wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe, wie überhaupt jede unvorhersehbare Kollision von Vertragspflichten mit einer höherwertigen Pflicht können das ansonsten pflichtwidrige Unterlassen der Dienstleistung im Einzelfall rechtfertigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer, Rechtfertigungsgrund, Beweislast, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Unfall, Erkrankung, Entlassungsgrund, Unterlassung, Dienstleistung, Pflichtenvernachlässigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029398

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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