RS OGH 1977/4/22 13Os9/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1977
beobachten
merken

Rechtssatz

Die bloße Vorhersehbarkeit der Unfähigkeit zur Vertragserfüllung besagt noch nicht, daß der Schadenseintritt auch tatsächlich erkannt und mit Schädigungsvorsatz gehandelt wurde.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 9/77
    Entscheidungstext OGH 22.04.1977 13 Os 9/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094568

Dokumentnummer

JJR_19770422_OGH0002_0130OS00009_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten