Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Die Frage, ob das Ausmaß des zu leistenden Unterhaltes in Bruchteilen des Arbeitseinkommens des Unterhaltsschuldners (§ 10a EO) oder mit einem bestimmten Betrag (entsprechend dem § 7 Abs 1 EO) festgesetzt werden kann, ist eine verfahrensrechtliche Frage, die nicht zum Komplex der Unterhaltsbemessung iS des § 14 Abs 2 AußStrG gehört.Die Frage, ob das Ausmaß des zu leistenden Unterhaltes in Bruchteilen des Arbeitseinkommens des Unterhaltsschuldners (Paragraph 10 a, EO) oder mit einem bestimmten Betrag (entsprechend dem Paragraph 7, Absatz eins, EO) festgesetzt werden kann, ist eine verfahrensrechtliche Frage, die nicht zum Komplex der Unterhaltsbemessung iS des Paragraph 14, Absatz 2, AußStrG gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0000510Dokumentnummer
JJR_19770426_OGH0002_0030OB00512_7700000_001