Norm
EO §382 Z8 lita IVBRechtssatz
Dem geschiedenen Ehegatten kann einstweiliger Unterhalt bewilligt werden. Es muss aber das Hauptverfahren bereits anhängig sein oder es ist gemäß § 391 Abs 2 EO gerichtlich eine angemessene Frist für die Einbringung der entsprechenden Klage zu setzen.Dem geschiedenen Ehegatten kann einstweiliger Unterhalt bewilligt werden. Es muss aber das Hauptverfahren bereits anhängig sein oder es ist gemäß Paragraph 391, Absatz 2, EO gerichtlich eine angemessene Frist für die Einbringung der entsprechenden Klage zu setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0005876Dokumentnummer
JJR_19770427_OGH0002_0010OB00571_7700000_001