RS OGH 1977/4/28 7Ob7/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1977
beobachten
merken

Rechtssatz

Für die Leistungsfreiheit des Versicherers genügt es nicht, daß der Versicherungsnehmer ein vereinbartes Befriedigungsverbot kennt, wenn er zugleich ohne dolus eventualis glaubt, daß die Voraussetzungen des § 154 Abs 2 VersVG gegeben seien.Für die Leistungsfreiheit des Versicherers genügt es nicht, daß der Versicherungsnehmer ein vereinbartes Befriedigungsverbot kennt, wenn er zugleich ohne dolus eventualis glaubt, daß die Voraussetzungen des Paragraph 154, Absatz 2, VersVG gegeben seien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080577

Dokumentnummer

JJR_19770428_OGH0002_0070OB00007_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten