RS OGH 2018/12/19 6Ob581/77, 8Ob141/18w

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Veröffentlicht am 28.04.1977
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Norm

ABGB §1097
  1. ABGB § 1097 heute
  2. ABGB § 1097 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Ersatzanspruches nach § 1097 ABGB kommt es auch darauf an, ob die getroffene Maßnahme zumindest in dem Sinn unnütz war, daß der ernste Schaden des Hauses dadurch nicht wirklich behoben wurde.Bei der Beurteilung des Ersatzanspruches nach Paragraph 1097, ABGB kommt es auch darauf an, ob die getroffene Maßnahme zumindest in dem Sinn unnütz war, daß der ernste Schaden des Hauses dadurch nicht wirklich behoben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020571

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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