RS OGH 2025/6/3 2Ob510/77; 3Ob663/78; 5Ob746/79; 7Ob72/08a; 5Ob62/16b; 5Ob99/20z; 5Ob69/25w

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Veröffentlicht am 29.04.1977
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Rechtssatz

Das von einem Miteigentümer zu Gunsten eines anderen Miteigentümers eingeräumte Veräußerungsverbot stellt (nach den Umständen des Falles) einen Verzicht auf den "unbedingten" Teilungsanspruch dar. In einem solchen Fall kann Teilung nur aus wichtigen Gründen bei Interessenabwägung verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010746

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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