Norm
WaffG §11 Abs1 Z1Rechtssatz
Eine in den Griff einer Peitsche (Kamelpeitsche) eingebaute aus einem zugerichteten Eisenstab angefertigte Stichwaffe ist geeignet, einen anderen Gegenstand, nämlich eine ungefährliche Peitsche, im Sinne des § 11 Abs 1 Z 1 WaffG vorzutäuschen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0082016Dokumentnummer
JJR_19770503_OGH0002_0110OS00038_7700000_001