Norm
ABGB §888Rechtssatz
Ist aus dem Exekutionstitel nicht ersichtlich, welcher Unterhaltsanspruch dem betreibenden Gläubiger für seine Person allein zusteht, ist er unbestimmt und materiell nicht vollstreckbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0000586Im RIS seit
03.05.1977Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023