RS OGH 2014/7/23 1Ob565/77, 6Ob718/82, 2Ob579/86, 6Ob613/87 (6Ob614/87), 7ob2410/96d, 8Ob17/04i, 3Ob

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Veröffentlicht am 04.05.1977
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §1346 B
  1. ABGB § 880a heute
  2. ABGB § 880a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 1346 heute
  2. ABGB § 1346 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Wer sich eine Bankgarantie zur Sicherung der Ansprüche ausbedingt, will in aller Regel erreichen, dass ihm Einwendungen aus dem Grundgeschäft nicht entgegengehalten werden können, und zwar nicht nur solche, die sich auf den Inhalt, sondern auch solche, die sich auf das Bestehen der Verpflichtung und deren Rechtsgültigkeit beziehen. Der Begünstigte will gerade ausschliessen, dass durch die Erhebung von Einwendungen welcher Art immer, die Erfüllung seiner Ansprüche hinausgezögert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016939

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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