Norm
ABGB §36Rechtssatz
Für vorübergehend nach Deutschland entsandte jugoslawische Bauarbeiter kann aufgrund der Privatautonomie die Wahl jugoslawischen Rechts getroffen werden. Das verstößt nicht gegen Art 30 EGBGB und gilt auch gegenüber den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Baugewerbes, die damit keine Anwendung finden.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104294Dokumentnummer
JJR_19770504_AUSL000_004AZR00010_7600000_001