RS OGH 1977/5/12 2Ob88/77

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Veröffentlicht am 12.05.1977
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Rechtssatz

Keine Haftungsbefreiung, wenn die den Schaden unmittelbar verursachende Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges, die durch das Verhalten des Dritten oder eines Tieres ausgelöst wurde, zu einer außergewöhnlichen wird.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 88/77

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058450

Dokumentnummer

JJR_19770512_OGH0002_0020OB00088_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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