RS OGH 2024/3/21 2Ob93/77; 2Ob5/12t; 2Ob221/23y

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Veröffentlicht am 12.05.1977
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Rechtssatz

Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenverschulden oder Mitverschulden einwenden lassen.

Entscheidungstexte

  • RS0026726">2 Ob 93/77
    Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 93/77
  • RS0026726">2 Ob 5/12t
    Entscheidungstext OGH 15.05.2012 2 Ob 5/12t
  • RS0026726">2 Ob 221/23y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.03.2024 2 Ob 221/23y
    nur: Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026726

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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