Rechtssatz
§ 10 Abs 4 spricht keinen Anspruchsverlust hinsichtlich der Verprovisionierung bereits während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossener Geschäfte aus, wenn die diesbezüglichen Zahlungen erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehen.Paragraph 10, Absatz 4, spricht keinen Anspruchsverlust hinsichtlich der Verprovisionierung bereits während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossener Geschäfte aus, wenn die diesbezüglichen Zahlungen erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ende, Auflösung, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Verlust, Provision, Beteiligung, Vergütung, Belohnung, Bezahlung, Vertreter, VermittlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028124Dokumentnummer
JJR_19770517_OGH0002_0040OB00076_7700000_001