RS OGH 1977/5/17 4Ob507/77 (4Ob518/77)

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Veröffentlicht am 17.05.1977
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Norm

ZPO §146 II

Rechtssatz

Der einer langjährigen Kanzleiangestellten erteilte Auftrag auf eine Prozeßvollmacht einen bestimmten Firmenwortlauf zu schreiben und dann die auf diese Weise verbesserte Vollmacht mit einem vom Rechtsanwalt schon unterfertigten Schriftsatz an das Gericht wieder zurückzusenden, erfordert, falls der Rechtsanwalt keinen Anlaß hat, an der Zuverlässigkeit seiner Kanzleiterin zu zweifeln, keine darüber hinausreichende Überwachung - versehentliche Rücksendung mit abermals falschen Wortlauf als unabwendbares Ereignis.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 507/77
    Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 507/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0036679

Dokumentnummer

JJR_19770517_OGH0002_0040OB00507_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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