RS OGH 1977/5/25 8Ob72/77, 9ObA70/08x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1977
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Norm

ABGB §1324
ASVG §334 Abs1
BauarbeitenV §44 Abs2

Rechtssatz

Zur Frage der (mangelnden) groben Fahrlässigkeit bei Unterlassung der Anbringung von Schutzblenden auf einem Dach, die den Absturz des Dienstnehmers verhindern hätten können.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 72/77
    Entscheidungstext OGH 25.05.1977 8 Ob 72/77
  • 9 ObA 70/08x
    Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 ObA 70/08x
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Fehlen der nach § 90 der BArbSchutzV in Betracht kommenden Sicherheitseinrichtungen und Nichtverwendung von Sicherheitsgurten - grobe Fahrlässigkeit bejaht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030618

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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