RS OGH 1977/5/31 5Ob306/76, 5Ob699/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1977
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Norm

ABGB §451c
ABGB §1368
AktG §99
KWG 1939 §1

Rechtssatz

Gröbliche Verletzung der pflichtgemäßen Sorgfalt eines Aufsichtsratsmitglieds eines Bankunternehmens. das es unterläßt, das Zustandekommen eines Pfandbestellungsvertrages und die ungesäumte Verbücherung einer Hypothek durch den Vorstand zu veranlassen und das rechtswidrig in die Geschäftsführung des Vorstandes durch die Verhinderung der Verbücherung der Hypothek dadurch eingreift, daß es die Annahmeerklärung zum Pfandbestellungsanbot bei einem Notar mit dem Auftrag hinterlegen läßt, daß sie nur ihm und dem Vorstand gemeinsam auszufolgen ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 306/76
    Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76
    EvBl 1978/4 S 19
  • 5 Ob 699/78
    Entscheidungstext OGH 02.01.1979 5 Ob 699/78
    nur: Gröbliche Verletzung der pflichtgemäßen Sorgfalt eines Aufsichtsratsmitglieds eines Bankunternehmens. das es unterläßt, das Zustandekommen eines Pfandbestellungsvertrages und die ungesäumte Verbücherung einer Hypothek durch den Vorstand zu veranlassen. (T1) Beisatz: hier: Grobes Verschulden des Vorstandes. (T2) = GesRZ 1979,122

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011388

Dokumentnummer

JJR_19770531_OGH0002_0050OB00306_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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