Norm
ABGB §1406 Abs2Rechtssatz
Werden vertraglich geschuldete Zinsen aus einer Festgeldeinlage auf ein eigenes dem Einleger dafür eröffnetes Konto bloß gutgebucht, hat dieser Vorgang allein keine schuldtilgende Wirkung in bezug auf die Mitschuldnerhaftung hinsichtlich Bezahlung dieser Zinsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033032Dokumentnummer
JJR_19770531_OGH0002_0050OB00306_7600000_007