Norm
ABGB §5Rechtssatz
Aus § 92 Abs. 3 ABGB, der die Feststellung vorsieht, daß die gesonderte Wohnungsnahme durch einen Ehegatten rechtmäßig war oder ist, folgt, daß Gegenstand des außerstreitigen Verfahrens nach § 92 Abs 3 ABGB nicht das einleitende, bereits in der Vergangenheit liegende und allenfalls bereits wieder beendete Verhalten der gesonderten Wohnungsnahme eines Ehegatten, sondern auch der noch andauernde und gegenwärtige Zustand sein soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008743Dokumentnummer
JJR_19770531_OGH0002_0050OB00587_7700000_001