RS OGH 2017/6/20 2Ob273/76; 7Ob65/80; 2Ob360/98z; 2Ob84/04y; 2Ob142/16w

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Veröffentlicht am 02.06.1977
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Rechtssatz

Die Bestimmungen über die Rentenkürzung beziehen sich nicht ausschließlich auf das Verhältnis Versicherer - Versicherungsnehmer und werden nicht gegenstandslos, wenn in der Kraftfahrzeugpflichtversicherung der Dritte unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065801

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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