Norm
StVO §76 Abs1 IRechtssatz
Ob die Unterlassung einer Rettungshandlung durch den Fußgänger ein Verschulden darstellt, hängt auch davon ab, ob der Fußgänger das gefahrbringende Fehlverhalten eines Kraftfahrzeuglenkers so rechtzeitig erkennen konnte, daß ihm eine zweckentsprechende Abwehrhandlung noch möglich war (2 Ob 372/70).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075516Dokumentnummer
JJR_19770602_OGH0002_0020OB00095_7700000_001