RS OGH 2017/6/20 5Ob600/77, 5Ob714/78, 4Ob519/79, 4Ob510/83, 2Ob614/85, 6Ob7/87, 6Ob509/88, 6Ob8/88,

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Veröffentlicht am 07.06.1977
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Rechtssatz

Die abstrakte Möglichkeit, die Testamentserben könnten Verfügungen über den Nachlass treffen, ist in jedem Falle gegeben und kann daher für sich allein noch nicht die Absonderung der Verlassenschaft von dem Vermögen der Erben rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013072

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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