Norm
ABGB §918 Ib2Rechtssatz
Bei der Anschaffung eines Kleincomputers mit Standardprogramm, auf dessen Erstellung der Kunde keinen Einfluß nimmt, wird im Zweifel davon auszugehen sein, daß dem Vertragswillen die Annahme eines einheitlichen, unteilbaren Rechtsgeschäftes über Gerät und Programm entspricht, weil kleinere Betriebe auf das gelieferte Programm angewiesen sind und das Geräte ohne Programm den mit der Anschaffung verfolgten Zweck nicht erfüllen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018386Dokumentnummer
JJR_19770608_OGH0002_0010OB00531_7700000_002