RS OGH 2020/12/10 1Ob16/77; 1Ob2/79; 1Ob20/80; 1Ob44/81; 1Ob56/81; 1Ob29/86; 1Ob25/87 (1Ob26/87); 1O

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Veröffentlicht am 08.06.1977
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Rechtssatz

Die Rechtsstellung des Fischereiberechtigten ist im Falle der Verbindung des Fischereirechtes mit dem Eigentum die eines Grunddienstbarkeitsberechtigten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010970

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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