RS OGH 1977/6/13 Bkv3/76

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Veröffentlicht am 13.06.1977
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Norm

RAO §5 Abs2

Rechtssatz

Die auf Grund der Bestimmung des § 5 Abs 2 RAO als wesentliche Voraussetzung vom Eintragungswerber verlangte Vertrauenswürdigkeit umfaßt über den Begriff der üblichen Anständigkeit ein besonders hohes Maß von Gewissenhaftigkeit in der Ausübung des Berufes, der Gesetzestreue, somit eines besonderen Charakterbildes, das von der Allgemeinheit, aber insbesondere von der rechtsuchenden Bevölkerung von dem Mitglied des Standes der Rechtsanwälte erwartet werden darf.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/76
    Entscheidungstext OGH 13.06.1977 Bkv 3/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0071671

Dokumentnummer

JJR_19770613_OGH0002_000BKV00003_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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