Norm
BAO §160Rechtssatz
Dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft nach §350 EO kann nur dann stattgegeben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0004542Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2023