RS OGH 1983/2/3 6Ob4/77, 6Ob10/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1977
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Norm

4.EVHGB Art7 Nr6 Abs2
HGB §118
HGB §166

Rechtssatz

Wurden einem Kommanditisten vertraglich die Kontrollrechte eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters nach § 118 HGB eingeräumt und ist nur der Umfang der aus § 118 HGB ableitbaren Rechte strittig, so sind diese im Außerstreitverfahren geltend zu machen.Wurden einem Kommanditisten vertraglich die Kontrollrechte eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters nach Paragraph 118, HGB eingeräumt und ist nur der Umfang der aus Paragraph 118, HGB ableitbaren Rechte strittig, so sind diese im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061534

Dokumentnummer

JJR_19770616_OGH0002_0060OB00004_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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