Norm
4.EVHGB Art7 Nr6 Abs2Rechtssatz
Wurden einem Kommanditisten vertraglich die Kontrollrechte eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters nach § 118 HGB eingeräumt und ist nur der Umfang der aus § 118 HGB ableitbaren Rechte strittig, so sind diese im Außerstreitverfahren geltend zu machen.Wurden einem Kommanditisten vertraglich die Kontrollrechte eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters nach Paragraph 118, HGB eingeräumt und ist nur der Umfang der aus Paragraph 118, HGB ableitbaren Rechte strittig, so sind diese im Außerstreitverfahren geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061534Dokumentnummer
JJR_19770616_OGH0002_0060OB00004_7700000_003