RS OGH 1977/6/22 1Ob617/77

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Veröffentlicht am 22.06.1977
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Norm

ABGB §880a A
ABGB §933 I
ABGB §1346 B
HGB §349
HGB §377 G

Rechtssatz

In der Kaufvertragsklausel "für den menschlichen Genuß nicht geeignet" ist kein echter Garantievertrag, sondern nur eine Gewährleistungsabrede zu erblicken; es besteht Anzeigepflicht nach § 377 HGB; wenn diese nicht handelsüblich ist, sind nicht auf Verschulden gestützte Ansprüche innerhalb der Frist des § 933 Abs 1 ABGB geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017009

Dokumentnummer

JJR_19770622_OGH0002_0010OB00617_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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