Norm
ABGB §880a ARechtssatz
In der Kaufvertragsklausel "für den menschlichen Genuß nicht geeignet" ist kein echter Garantievertrag, sondern nur eine Gewährleistungsabrede zu erblicken; es besteht Anzeigepflicht nach § 377 HGB; wenn diese nicht handelsüblich ist, sind nicht auf Verschulden gestützte Ansprüche innerhalb der Frist des § 933 Abs 1 ABGB geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017009Dokumentnummer
JJR_19770622_OGH0002_0010OB00617_7700000_003