RS OGH 1988/1/20 6Ob603/77, 1Ob502/88

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Rechtssatz

Gefährdet der Vorerbe die Substanz des Substitutionsvermögens, dann hat der Nacherbe iS des § 520 ABGB einen Anspruch auf Sicherstellung. Dieser Anspruch ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.Gefährdet der Vorerbe die Substanz des Substitutionsvermögens, dann hat der Nacherbe iS des Paragraph 520, ABGB einen Anspruch auf Sicherstellung. Dieser Anspruch ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • RS0011923">6 Ob 603/77
    Entscheidungstext OGH 23.06.1977 6 Ob 603/77
    Veröff: EvBl 1978/97 S 296
  • RS0011923">1 Ob 502/88
    Entscheidungstext OGH 20.01.1988 1 Ob 502/88
    Beisatz: Für diesen Anspruch ist die konkrete Gefährdung der Substanz keine Voraussetzung; es genügt die objektive Gefährdung im Sinn einer begründeten Besorgnis schädigenden Verhaltens. (T1)
    Veröff: SZ 61/9 = JBl 1989,103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011923

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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