RS OGH 1977/6/28 5Ob618/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1977
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Norm

ABGB §531
ABGB §710
ApothekenG §12
ApBO §13

Rechtssatz

Der in § 12 Apothekengesetz 1906, RGBl Nr 5/1907, zum Ausdruck gebrachte persönliche Charakter der Apothekenkozession (OGH in JBl 1911 Nr 2) läßt nur die Rechtsform der Personengesellschaften des Handelsrechtes - oder als reine Innengesellschaft eine bürgerlich rechtliche Gesellschaft oder eine stille Gesellschaft - mit alleiniger Vertretungsbefungnis und Geschäftsführungsbefugnis des Konzessionsträgers zu (SZ 7/139), der dann aber auch notwendigerweise Gesellschaftserstellung haben muß. Die Rechtsform einer juristischen Person ist jedenfalls unzuläßig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018194

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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