Norm
StVO §3 CbRechtssatz
Das Mitsichtragen eines gewöhnlichen Gehstockes kann für sich allein nicht als ein Zeichen einer offensichtlichen Körperbehinderung oder Gebrechlichkeit im Sinne des § 3 StVO angesehen werden.Das Mitsichtragen eines gewöhnlichen Gehstockes kann für sich allein nicht als ein Zeichen einer offensichtlichen Körperbehinderung oder Gebrechlichkeit im Sinne des Paragraph 3, StVO angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0074125Dokumentnummer
JJR_19770629_OGH0002_0080OB00081_7700000_001