Norm
StVO §17 Abs1Rechtssatz
Aus der durch § 17 Abs 1 dritter Satz StVO getroffenen Regelung, wonach an einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt, rechts vorbeizufahren ist, läßt sich nicht der Umkehrschluß ableiten, daß in allen anderen Fällen es verboten sei, rechts vorbeizufahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0074090Dokumentnummer
JJR_19770629_OGH0002_0080OB00099_7700000_003